Die Lockerungen der Corona-Massnahmen, welche am 19. April in Kraft treten, bringen auch einige Änderungen für das Gemeindeleben mit sich. Für religiöse Feiern wie Gottesdienste und Andachten sind nach wie vor 50 Teilnehmende zugelassen. Da nun auch kulturelle Veranstaltungen wieder zugelassen ist, gilt auch für Kirchen, dass nicht nur strikte religiöse Feiern wieder zugelassen sind. Für Vereinsaktivitäten wie Mitgliederversammlungen sind aber nur 15 Personen zugelassen.
Neu ist weiter, dass für die Begrenzung der Teilnehmerzahlen auch die Raumgrösse eine Rolle spielt: Es dürfen nur ein Drittel der Raumkapazität belegt werden. Es gilt nach wie vor Maskenpflicht. Im Freien dürfen sich für eine Veranstaltung mit Schutzkonzept bis zu 100 Personen versammeln. Auch da muss eine Schutzmaske getragen werden, und die Teilnehmenden müssen während der Veranstaltung auf Sitzplätzen sitzen.
Das generelle Singverbot wird gelockert, aber es bleibt kompliziert.
Im Moment gelten folgende Regeln:
- Gemeindegesang ist wieder erlaubt, sofern alle Anwesenden eine Schutzmaske tragen.
- Nicht erlaubt sind Auftritte von Chören, Bands oder einzelnen Sänger:innen. Auftritte sind nur professionellen Sänger:innen vorbehalten. Was bedeutet das für Bands und Musikgruppen, welche eine Lob- und Anbetungszeit im Gottesdienst leiten? Hier gibt es unterschiedliche Interpretationen:
- Das BAG ordnet solche Auftritte vor der Gemeinde als Auftritte ein.
- Freikirchen.ch und Réseau Évangélique Suisse sehen diese Gruppen als Teil der Gottesdienst feiernden Gemeinde. In den FAQ sind die Bedingungen festgehalten, unter denen ein solcher Auftritt möglich ist: Wird mit Maske gesungen und gespielt, sind dieselben Abstände wie für die Gemeinde einzuhalten (1.5m). Wird ohne Maske gesungen, gelten die Ausnahmeregeln für das Singen ohne Maske: 25m2 pro Person, maximal 15 Personen anwesend, die ohne Maske singen. Die Ausführungen des BAG dazu finden sich hier. Die Ausnahme für das Singen ohne Maske beziehen sich auf Chorproben. Freikirchen.ch wendet sie auch auf das gottesdienstliche Singen an, was einer eher freien Interpretation entspricht.